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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Leistungen werden angeboten und durchgeführt durch den selbständigen Lizenznehmer (Anbieter) der Crestcom International, Denver Colorado.
  2. Ansprüche aus der Trainingsvereinbarung können nur gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
  3. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner stellt, finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner oder ein Dritter stellt, enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vergütung

  1. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Das vereinbarte Honorar ist ungeachtet dessen zur Zahlung fällig, ob die Mitarbeiter des Unternehmens an den angesetzten Trainingsterminen teilnehmen.

§ 3 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Beträge sofort fällig, ohne Abzug von Skonto.
  2. Für alle Zahlungen ist ausschließlich das auf den Rechnungen angegebene Konto des Auftragnehmers zu verwenden.

§ 4 Training und Regelung bei Verschiebung, Änderung oder Stornierung der Seminare

  1. Der Anbieter wird dafür Sorge tragen, dass die mit dem Vertragspartner vereinbarten Trainingstermine eingehalten werden.
  2. Etwaige trotzdem notwendige Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen werden dem Vertragspartner (bzw. bei firmeninternen Trainings mit dem Auftraggeber) rechtzeitig vor den betreffenden Terminen schriftlich mitgeteilt. Ausgeschlossen hiervon sind Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Arbeitsunfähigkeit des Trainers selbst.
  3. Bei Ausfall eines Trainers wird der Anbieter den Vertragspartner ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis setzen und entsprechende Ausweichtermine anbieten.
  4. Für die Durchführung offener Trainings behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine zu stornieren oder zu verschieben, sofern die Vertragspartnerzahl unter 10 sinken sollte oder Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Arbeitsunfähigkeit des Trainers selbst eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle verpflichtet sich der Anbieter, seinen Vertragspartnern die Stornierung oder Verschiebung ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Eine bis dahin bereits gezahlte Vergütung wird ausschließlich für stornierte Trainingsveranstaltungen zurückerstattet. Sofern der Anbieter entsprechende Ausweichtermine bekannt gibt, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Vergütung ausgeschlossen.

§ 5 Seminarmaterialien, Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche vom Anbieter ausgegebene Dokumentationen und Arbeitsmittel werden dem Vertragspartner nur für den vereinbarten Zweck überlassen. Eine – auch nur auszugsweise – Vervielfältigung und/oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Crestcom International mit Sitz in Denver nicht gestattet.

Falls im Vertrag vereinbart, ist der Vertragspartner berechtigt, die Videos der „Crestcom Video/Experten Fakultät“ für eine Dauer von jeweils 4 Wochen unter den folgenden Bedingungen zu verwenden:

  1. Der Vertragspartner akzeptiert, dass alle Materialien urheberrechtlich geschützt sind. Der Vertragspartner stimmt zu, dass weder der Vertragspartner selbst noch seine Handelsagenten, Vertreter oder andere Personen das Material oder die genannten Dokumente und dergleichen auf irgendeine Weise speichern, kopieren oder reproduzieren werden.
  2. Der Vertragspartner stimmt zu, keine Gebühr für das Vorführen des Materials zu erheben.
  3. Der Vertragspartner stimmt zu, dass das Material nur von Mitarbeitern oder Vertretern seines Unternehmens verwendet werden darf.
  4. Wenn es sich beim Unternehmen des Vertragspartners um einen Teil einer Unternehmensgruppe oder ein Franchiseunternehmen handelt, dürfen andere Mitglieder der Gruppe oder andere Franchisenehmer das Material weder direkt noch indirekt nutzen.
  5. Der Vertragspartner stimmt zu, dass er das Material nicht an andere Personen, oder Firmen verkaufen, mieten, vermieten, ausleihen, aushändigen oder auf andere Weise übertragen wird.
  6. Der Vertragspartner bewilligt Crestcom, den/die Namen des Vertragspartners und/oder seiner Vertreter als Referenz - auch international - zu nutzen. Diese Einwilligung kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen.

§ 6 Datenverarbeitung zur Vertragsdurchführung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Anbieter ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden, personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
  2. Im Rahmen von Trainings bekannt gewordene Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich, über die im Zusammenhang von Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen, zur Verschwiegenheit.

§ 7 Terminverschiebung, Umbuchung

  1. Wünscht der Vertragspartner eine Verschiebung bereits beauftragter, firmeninterner Trainingsmaßnahmen vor oder nach bereits erfolgtem Start der Maßnahme, hat er dies mindestens 4 Wochen vor dem betreffenden Trainingstermin dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist unbeschadet der Nichtdurchführung der Trainingsmaßnahme das vereinbarte Honorar in der vereinbarten Höhe zur Zahlung fällig.

§ 8 Mindestlaufzeit / Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt wird.
  2. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

§ 9 Haftungsbeschränkung, Schadenersatz

  1. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls nicht Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben oder eine Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit betrifft.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz des Anbieters.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter ist der jeweilige Geschäftssitz des Anbieters, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 11 Anwendbares Recht

  1. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

§ 12 Vorbehalt der Schriftform bei Vertragsänderungen

  1. Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
  2. Auch Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.